Freistellungsantrag

Ehrenamtliche können sich teilweise für ihr Engagement von ihrer Arbeit freistellen lassen. Hierzu kann der Träger der Maßnahme einen Antrag an den Arbeitgeber stellen. Ihr könnt direkt das Formular auf Sonderurlaub ausfüllen oder euch bei Fragen oder Unklarheiten im Jugendreferat melden.