Im Kreis Ludwigsburg können mehrere Zuschüsse gestellt werden. Wenn ihr Hilfe beim Beantragen eines Zuschusses benötigt, könnt ihr euch entweder an eure Kirchengemeinde oder ans Jugendreferat wenden.
Folgende Zuschüsse sind möglich:
Religiöse Maßnahmen
Zuschussfähig sind Veranstaltungen, die der religiösen Bildung in der kirchlichen Jugendarbeit und in der außerschulischen Katechese dienen, soweit diese nicht durch staatliche oder kommunale Mittel bezuschusst werden.
Maßnahmen müssen bis zum 20. Januar eines Jahres online angemeldet werden. Die Abrechnung findet im Anschluss an die Maßnahme statt.
Weitere Infos findet ihr unter Kirchlicher Jugendplan
Der BDKJ der Diözese Rottenburg-Stuttgart bearbeitet die Zuschüsse für seine Mitgliedsverbände, für alle Pfarreien und Kirchengemeinden und alle anerkannten Träger der kirchlichen Jugendarbeit in der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Lehrgänge
Gefördert werden Lehrgänge, die der Aus- und Fortbildung von JugendgruppenleiterInnen und sonstigen Leitungskräften von Trägern der außerschulischen Jugendbildung dienen.
Pädagogische Betreuer
Für den Einsatz ehrenamtlicher pädagogischer BetreuerInnen bei Jugenderholungsmaßnahmen kann ein Zuschuss gewährt werden.
Jede Maßnahme/Veranstaltung muss bis zum 10. Januar eines Jahres vorher angemeldet werden. Die Abrechnung muss bis spätestens 6 Wochen nach Veranstaltungsende erfolgen.
Weitere Infos und alle Formulare zum Herunterladen findet ihr auf der Homepage des Jugendarbeitsnetzes.
Der Landkreis Ludwigsburg gewährt über den Kreisjugendring Zuschüsse zu Schwerpunktmaßnahmen, die im Rahmen der allgemeinen Jugendarbeit förderungswürdig sind.
Ein spezielles Verfahren bei der Berechnung des einzelnen Zuschusses gewährleistet, dass die gesamten Zuschussmittel zugeteilt werden und gleichzeitig auch der letzte Antragsteller noch einen Zuschuss erhält.
Es können unter anderem Projekte, Materialien, Fachliteratur, Technik und vieles mehr bezuschusst werden.
Alle Zuschüsse müssen für das vergangene Jahr online bis zum 31. Dezember gestellt werden. Zusätzlich werden die schriftlichen Nachweise per Post ebenfalls bis zum Ende des Jahres eingereicht.
Zuschussanträge und die Richtlinien findet ihr auf der Homepage des KJR.
Der Stadtjugendring gewährt Zuschüsse für die Betreuung von Erholungsmaßnahmen, Bildungsveranstaltungen, Renovierung von Jugendräumen, Veranstaltungen im Rahmen der Jugendarbeit/Jugendförderung.
Es können nur Vereine bezuschusst werden, die Mitglied im Verein sind und aus Ludwigsburg kommen.
Zuschüsse müssen im laufenden Kalenderjahr bis zum 1. Dezember schriftlich gestellt werden.
Die genauen Zuschussbestimmungen findet ihr hier.
Zuschussfähig sind Maßnahmen mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund im Rahmen der Kinder-und Jugendarbeit der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Für Infos und Fragen wendet euch an die Zuschussstelle des BDKJ Rottenburg Stuttgart
Gefördert werden Projekte in Baden-Württemberg, die lokal oder regional im Bereich der Jugendbildung beispielhaft und konzeptionell gut aufbereitet sind oder neue Wege in der Arbeit mit jungen Menschen aufzeigen.
Die maßgebliche Beteiligung junger Menschen bei der Projektplanung und Projektdurchführung steht dabei im Vordergrund. Ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement, überzeugenden Ideen, Eigeninitiative und die Übernahme von Verantwortung für sich und andere sind uns wichtig.
Weitere Infos findet ihr auf der Homepage.
Von der Jugendstiftung JUST Geld für euer Projekt zu bekommen ist ganz einfach. Am besten geht ihr dabei folgendermaßen vor:
* Lest die Förderkriterien und -richtlinien durch
* Füllt den Projektantrag und den Finanzierungsplan aus
* Meldet euch bei Fragen oder Unklarheiten
* Unterschreibt die Projektformulare und schickt sie auf dem Postweg und per Mail an die Jugendstiftung JUST
Weitere Infos unter www.just-jugendstiftung.de
Im Enzkreis tätige und öffentlich anerkannte Jugendorganisationen und Jugendgruppen, die Jugendarbeit nach dem Jugendbildungsgesetz Baden-Württemberg leisten, erhalten auf Antrag Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen. Grundlage zur Antragstellung/Förderung sind die gemeinsamen Zuschuss-Richtlinien des Landrsatsamtes Enzkreis und dem Jugendring Enzkreis e.V.
Förderungsfähig sind:
Weitere Infos findet ihr unter: https://www.jugendring-enzkreis.de/zuschuesse/